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Zulassungsvoraussetzungen
Die Immatrikulation für den Bachelorstudiengang „Psychologie“ an der Universität Osnabrück setzt, neben den Voraussetzungen des § 18 Absatz 1 NHG, zusätzlich voraus, dass die Bewerberinnen und Bewerber über nachgewiesene Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Sprachniveau B2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GERR) verfügen.
Die englischen Sprachkenntnisse gelten, soweit diese Sprache nicht Muttersprache der Bewerberin oder des Bewerbers ist, nachgewiesen durch
den Nachweis von acht Jahren erfolgreich und qualifiziert absolviertem Schulenglisch (durchschnittlich 3,0 in den letzten beiden dafür relevanten Schuljahren) oder
einen bestandenen IELTS (mit mindestens 5,5)oder einen gleichwertigen Sprachtest.
Bewerberinnen und Bewerber, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen müssen darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Die Deutschkenntnisse sind nachgewiesen, soweit diese Sprache nicht Muttersprache der Bewerberin oder des Bewerbers ist, durch das Zertifikat der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH 2 oder vergleichbare Qualifikationsnachweise.
In Zweifelsfällen entscheidet über das Vorliegen der Sprachkenntnisse die oder der von der Studienkommission beauftragte Lehrende.
Detailliertere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden sich in der Zulassungsordnung für den Bachelorstudiengang.