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BITTE BEACHTEN

Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Studiengang ist ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss im Studiengang „Psychologie“, welcher die Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten 
(PsychThApprO vom 04.03.2020) erfüllt. Bitte weisen Sie diesen bei der Bewerbung über folgendes Formular nach: Mustervorlage Anerkennung BSc für MPsychKliPPt

Deutsche Staatsangehörige sowie internationale Bewerber*innen mit deutschen Zeugnissen (Bildungsinländer) bewerben sich direkt bei der Universität Osnabrück. Die Seite Online Bewerbung und -Einschreibung bietet alle erforderlichen Informationen rund um das formale Bewerbungsverfahren an der Universität Osnabrück.

Für ausländische Bewerber*innen mit internationalen Zeugnissen gelten zum Teil abweichende Bewerbungskonditionen: Sie müssen sich bei Interesse am Masterstudiengang über die Servicestelle uni-assist bewerben. Außerdem müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Ausländische Studieninteressierte finden wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren auf den Seiten für internationale Studieninteressierte. Die Bewerbungsfrist für internationale Studierende ist der 15. Juni

Wenn die oben genannten Zulassungsbedingungen erfüllt sind, kann eine Bewerbung über das Studierendensekretariat online erfolgen. Weitere Informationen sowie das Anmeldeportal finden sich hier

Eine Bewerbung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie ist zum Winter- und Sommersemester möglich.

  • Wintersemester (1. + höheres Semester) Bewerbungsfrist: 15. Juli / 15. Juni für internationale Studierende 
  • Sommersemester (nur höheres Semester) Bewerbungsfrist: 15. Januar 

Bewerbungsunterlagen: Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie

1) Der Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie beginnt jeweils zum Wintersemester. Die schriftliche Bewerbung muss mit den gemäß Absatz 2 der Zulassungsordnung erforderlichen Bewerbungsunterlagen fristgerecht eingegangen sein. Die Bewerbung gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des betreffenden Bewerbungstermins.

2) Der Bewerbung sind – bei Zeugnissen und Nachweisen in beglaubigter Kopie – folgende Unterlagen beizufügen:

  • Abschlusszeugnis des Bachelorstudiengangs oder – wenn dieses noch nicht vorliegt – eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, die Leistungspunkte und über die Durchschnittsnote,
  • Lebenslauf
  • Wenn möglich der Nachweis vom Prüfungsamt bzw. der dafür zuständigen Stelle der jeweiligen Hochschule, dass der erworbene Bachelorabschluss die Anforderungen der „Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ in der zum Bewerbungszeitpunkt gültigen Fassung erfüllt.

  • ggf. Sprachnachweis durch das Zertifikat der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH 2 oder vergleichbare Qualifikationsnachweise

3) Bewerbungen, die nicht vollständig, form- oder fristgerecht eingehen, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Hochschule.